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Mitglied kann jeder Anwalt und jede Anwältin sein mit Zulassung im Landgerichtsbezirk Duisburg. Anwältinnen und Anwälte mit Kanzleisitz außerhalb dieses Bezirks können aufgenommen werden, wenn der Vorstand die Mitgliedschaft als Ausnahme zulässt.
Eine selbstbewusst und überzeugend auftretende Anwaltschaft ist wichtiger denn je. Nur durch eine starke Organisation verschafft sich die Anwaltschaft Gehör – in den Medien, in der Öffentlichkeit sowie in Wirtschaft und Politik. Jedes Mitglied zählt.
Drucken Sie sich das Beitrittsformular manuell aus und übersenden Sie es uns (Fax oder E-Mail genügt). Den Rest erledigen wir.
Der Beitrag für unseren Verein beträgt 200,00 € pro Jahr. Davon entrichten wir insgesamt ca. 130,00 € an den Deutschen AnwaltVerein (DAV). In den ersten beiden Jahren nach Zulassung beträgt der Beitrag je Kalenderjahr 50,00 € insgesamt.
Gleichzeitig mit dem Beitritt zum Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V. erfolgt die Aufnahme in die Datenbank des Deutschen AnwaltVereins (DAV). Die Mitgliedschaft im DAV bietet viele Möglichkeiten:
Vergünstigungen durch Rahmenabkommen
Eine Übersicht über die Mitglieder-Rabatte finden Sie hier auf der Seite des DAV.
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